#5by Conny » Friday 4. September 2009, 08:50
Guen Morgen,
bei uns in Brandenburg müssen alle Tiere einmal bei der TSK und zum anderen beim Vet.-amt angemeldet werden. Vom Vet.-amt wird dann eine Betriebsnummer vergeben, egal ob nur Hobbyhaltung oder Landwirtschaftlicher Betrieb. Ohrmarken erhalten wir kostenlos vom Vet.-amt. Vor allem wer seine Schweinehaltung nicht beim Vet.-amt anmeldet, macht sich strafbar. Es handelt sich dabei um keine Ordnungswidrigkeit sondern um eine Straftat ! Vom Vet.-amt wird dann auch der jeweilige TA beauftragt, bei Schaf- und Ziegenhaltern die nötige Impfung gegen Blauzunge durchzuführen, Schweine und Rinder zu bluten, sofern noch gesetzlich vorgesehen, usw..
Auch mussten wir beim Vet.-amt zu Zeiten der Vogelgrippe eine Außnahmegenehmigung beantragen, dass unser Geflügel nicht mehr aufgestallt werden muss, da kein Risikogebiet, welche heute noch gilt, da die Stallpflicht ja bisher noch nicht aufgehoben worden ist.
Ebenfalls werden Kontrollmeldungen zwischen TSK und Vet.-amt durchgeführt. Deutschland und seine Bürokratie!!!!!!!
Ferner müssen Bestandsbuch (Anzahl der Tiere und was aus ihnen geworden ist, Verkauf, Schlachtung, Geburten etc) und Bestandsregister (Gabe von Medikamenten, Impfungen etc) geführt werden, sowie Ohrmarken bei Schafen und Ziegen gesetzt werden ( hier unterschiedliche für Zucht und Schlachtung).
LG
Conny